Sektor: Verkehr

Saubere Fahrzeuge

Foto: Stadtwerke Halle GmbH

Abfall sauber entsorgt

Das Ziel ist, alle Fahrzeuge auf die Euro-6-Norm anzupassen. Bis dato wurden bereits 16 Fahrzeuge auf Euro 6 umgerüstet. Neuanschaffungen erfolgen bei Übereinstimmung der Umwelt- und Wirtschaftsziele ausschließlich mit alternativen Antrieben. Neue Technologien werden in Zusammenarbeit mit den Herstellern getestet. Generell gilt es, die Zielstellungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge je nach technischem Fortschritt und Rahmenbedingungen für die Wirtschaftlichkeit beschleunigt umzusetzen.

Durch die Umrüstung der existierenden Fahrzeuge auf Euro 6 Norm können jährlich ca. 85 Prozent Stickoxidemissionen eingespart werden. Weiterhin reduzieren sich die CO2-Emissionen durch das Ersetzen von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb mit E-Fahrzeuge bis 2025 jährlich 39,15 Tonnen.

Dekarbonsieren
Mobilität
Brenn-/Kraftstoffe

Klimaneutralität zu erreichen ist eine komplexe Aufgabe. Wir brauchen einen systemischen Ansatz.

Die Partnerschaft im Rahmen der Energie-Initiative ermöglicht dieses systemische Vorgehen: Wir betrachten sowohl die Bereitstellungsseite der Daseinsvorsorge, als auch die der Verwendung. Nur durch diese ganzheitliche Betrachtung sind volkswirtschaftlich sinnvolle Lösungen zur Erreichung der Klimaneutralität möglich. Damit werden wir und unsere Produkte / Dienstleistungen nicht nur klimaneutral, sondern bleiben für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) auch weiterhin bezahlbar.

Wir betrachten dabei verschiedene Dimensionen:

Maßnahmen: Die Bandbreite an Möglichkeiten von Maßnahmen der Vermeidung bzw. Verminderung bis hin zur Dekarbonisierung und Kompensation.

Verbraucherperspektive: Die Perspektive der privaten oder gewerblichen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unserer Mobilitätskundinnen und -kunden und der industriellen Verbraucher.

Bereitstellungsperspektive: Die Perspektive der Bereitstellung von Wärme, Strom, Wasser und der Lieferketten sowie der Wasser und Abwasserversorgung und des Recyclings.

Zeitraum der Umsetzung: seit 2015

Zielstellung:

Erhöhung der Beschaffungsquote sauberer Fahrzeuge

Förderung:

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus); Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV, Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen

Stand: 08/2024

Träger des Projekts: